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Hausordnung der DKM

  1. Bitte beachten Sie, dass Sie sich auf privatem Gelände befinden. Betreiber ist die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH, Strobelallee 45, 44139 Dortmund, die neben dem Veranstalter der DKM (bbg Betriebsberatungs GmbH, Bindlacher Str. 4, 95448 Bayreuth) das Hausrecht ausübt. Der Veranstalter hat die Messeleitung inne.

  2. Besucher dürfen die Messehallen nur mit einem gültigen Messeausweis betreten. Der Aufenthalt ist nur für die durch den Messeausweis bestimmten Zeiten und Gebäude gestattet. Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Zutritt verwehrt.

  3. Der Messeausweis dient neben der Legitimation zur Teilnahme und der Sicherstellung der Fachbesuchereigenschaft auch als persönliche Visitenkarte. Auf dem Messeausweis befindet sich ein Barcode. Auf diesem Barcode sind die beim Veranstalter gespeicherten Daten der Messeteilnehmer hinterlegt. Aussteller der DKM haben die Möglichkeit, beim Veranstalter einen Scanner zu mieten. Mit diesem kann der Aussteller die beim Veranstalter gespeicherten Daten (Anrede, Titel, Name, Vorname, Firma, Anschrift - Straße/Nr., PLZ und Ort -, E-Mail-Adresse, Fax- und Telefonnummer) abrufen. Messeteilnehmer die dies nicht wünschen, können das Scannen durch den Aussteller (nicht am Einlass) verweigern. Mit dem Scannen willigen die Messeteilnehmer der Übermittlung der Daten an den scannenden Aussteller ein. Zudem ist der Aussteller berechtigt den gescannten Messeteilnehmern Informationen per E-Mail zukommen zu lassen.

  4. Die für die Messeteilnehmer freigegebenen Einrichtungen sind pfleglich und schonend zu benutzen. Alle übrigen Einrichtungen und Anlagen dürfen von Besuchern nicht betreten oder in Betrieb gesetzt werden.

  5. Ausstellungsstände dürfen nur unter Aufsicht des Standpersonals betreten werden. Film-, Ton- und Fotoaufnahmen im Messegelände, insbesondere der Ausstellungsstände sowie der Vorträge sind nur mit Zustimmung der Messeleitung und des jeweiligen Ausstellers gestattet.

  6. Bei Messen werden aufgrund eines berechtigten Interesses Bild- und Videoaufnahmen von Seiten des Veranstalters, der Presse und der Aussteller gemacht. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Messeteilnehmer abgelichtet werden. Jeder Messeteilnehmer erklärt mit der Teilnahme an der Messe sein Einverständnis, dass eventuelle Aufnahmen von ihm veröffentlicht werden dürfen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise an den Eingängen der Messe.

  7. Das Anbringen von Plakaten und Werbemitteln sonstiger Art an Wandflächen, Pfeilern oder Türen ist nicht gestattet.

  8. Das Verteilen von Werbemitteln jeder Art in Gängen, Verkehrs- und Ruhezonen ist ausschließlich mit schriftlicher Genehmigung der Messeleitung erlaubt. Hierzu gehört auch das Verteilen von Werbemitteln an Ausstellungsständen.

  9. Es gilt ein generelles Rauchverbot. Das Rauchen auf dem Messegelände ist nur in speziell gekennzeichneten Bereichen erlaubt.

  10. Das Mitbringen von Tieren in das Messegelände ist nicht erlaubt.

  11. Das Aufsichtspersonal der Messe Dortmund, von ihr oder vom Veranstalter mit der Aufsicht beauftragte Dritte ist aus Sicherheitsgründen berechtigt, Fahrzeuge, Taschen und ähnliche Behältnisse, Kleidung, wie zum Beispiel Mäntel, Jacken sowie Umhänge auf ihren Inhalt zu überprüfen. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.

  12. Bei wesentlichen Verstößen gegen diese Hausordnung kann ein Hausverbot erteilt werden.

  13. Für Schäden aller Art, die aus der Missachtung von Ver- oder Geboten dieser Hausordnung entstehen, ist jegliche Haftung der Westfalenhallen Dortmund und des Veranstalters ausgeschlossen.

 

Stand: 11.03.2019